Mitarbeiterdatenschutzerklärung

Am 28.05.0218 tratt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. 

Gemäß diesem, bestätigen Sie uns mit Unterschrift das wir Ihre persönliche Daten die im Rahmen einer Zusammenarbeit benötigen in unserem Systemen verarbeiten und auch an Dritte - die an der Mitwirkung dieses Vertragsverhältnis beteiligt sind - weiterleiten dürfen. Auf Wunsch erhalten Sie zu jeder Zeit die Information an wen Ihre Daten weitergeleitet wurden.

Folgende Daten von Ihnen sind betroffen:

Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Bankverbindung, Geburtsdatum, Personalausweisdaten, Steuernummer,, Telefon-Fax- email  Daten, Gewerbeschein, HRB Auszug, Firmenname, Umsatzsteuernummer

Bewegungsdaten:

Abrechnungsdaten, Provisionsabrechnungsdaten, Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen.

Infrage kommende Weiterleitung Ihrer Daten:

Steuerkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei,  Finanzamt.

 

Ich bin bis zum Widerruf mit der Speicherung und Nutzung der Daten einverstanden. 

 

Im Rahmen der Datenschutzerklärung bestätige ich, dass ich die Software und Adressdaten auf allen PC/Laptop/Smartphone die Eigentum der Firma CdB GmbH sind, nur in der aktiven Zeit der Zusammenarbeit nutze und beim Ausscheiden alle Daten bzw. Software die ich erhalten habe lösche.  Sollte dies nicht geschehen behält sich die Firma CDB den missbräuchlichen Gebrauch bei der Datenschutzbehörde zu melden.

Sie verpflichten sich weiter die im Rahmen der Datenschutzerklärung  ausgehändigten bzw. als elektronisches  Dokument übermittelten Handlungsanweisungen anzuwenden. Eine Änderung der  dokumentierten Handlungsweisungen darf nur nach Rücksprache mit Herrn Steinherr vorgenommen werden. Dieses Recht kann er Steinherr auch an andere Mitarbeiter delegieren.

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Mannheim 2024

Vereinbarung

Zwischen der Firma Chateau du Bordeaux GmbH und vorgenannten Handelsvertreter

  1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung von Intranet, Internet und E-Mail und der Telefonanlage.
  2. Im Falle geplanter Änderungen oder Erweiterungen der elektronischen Kommunikationsmittel informiert der Arbeitgeber den Mitarbeiter Besonders, wenn dies Auswirkungen auf die Beschäftigten hat.
  3. Anfallende Benutzerdaten werden zu Zwecken der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt jede Weitergabe oder Auswertung dieser Daten bedarf der Zustimmung. Es wird hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung vom Handelsvertreter benötigt, es sei denn es würde von einer staatlichen Organisation eingefordert..
  4. Personenbezogene Daten unterliegen der Zweckbindung des § 31 BDSG. Sie dürfen lediglich zur Abrechnung, Datensicherung, Netzoptimierung, Fehleranalyse und Datenschutzkontrolle erhoben und gespeichert werden. 
  5. Nur die Systemadministratoren haben Zugriff auf die Protokoll-Daten. Personenbezogene Informationen aus diesen dürfen für personelle Einzelmaßnahmen herangezogen werden. 
  6. Unternehmensinterne E-Mails und die Nutzung von Telediensten unterliegen  der Protokollierung.
  7. Protokolldaten werden innerhalb von innerhalb von 6 Monaten gelöscht, es sei denn sie dienen dem Zwecke von arbeitstechnischen Dokumentationen .
  8. Wenn dies erforderlich ist, dürfen auf der Arbeitgeber-Homepage personenbezogene Daten der Mitarbeiter veröffentlicht werden.
  9. Die Kommunikationsmittel werden vorrangig zu betrieblichen Zwecken zur Verfügung gestellt und die Mitarbeiter sind verpflichtet, mit diesen verantwortungsvoll umzugehen.
  10. Die allgemein gültigen Datenschutzvorschriften sind einzuhalten.
  11.  Der Arbeitgeber stellt die elektronischen Kommunikationsmittel in einem angemessenen Umfang den Beschäftigten auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Angemessen ist dabei eine Nutzung während der Pausen und außerhalb der Kernarbeitszeit in einem Umfang von bis zu 20 Stunden im Monat.
  12. Die private Nutzung ist eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers, der diese jederzeit widerrufen kann. 
  13. Eine unzulässige Nutzung liegt vor, wenn sie gegen Interessen der Belegschaft oder des Unternehmens verstößt. Der Arbeitgeber kann nach Absprache mit dem Mitarbeiter die Sperrung bestimmter Rufnummern veranlassen.
  14. Jedem Mitarbeiter wird eine eigene E-Mail-Adresse ausgestellt. Im Falle des Ausscheidens darf der Handelsvertreter die ihm zur Verfügung gestellte email Adresse nicht mehr weiter verwenden.
  15. Die Vertraulichkeit z.B. von Inhalten von E-Mails ist zu garantieren.
  16. Das Intranet ist dafür vorgesehen, dass der Arbeitgeber aktuelle Informationen an alle Mitarbeiter sendet. Er bestimmt, welche Inhalte ins Intranet gestellt werden. 
  17. Download und übertragende Datenmengen dürfen zum Zwecke der  gewerblichen Nutzung der Kommunikationsmittel gespeichert werden. Die Daten sind nach dem Ausscheiden zu löschen.
  18. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter die ihm übertragenen Daten missbraucht, wird umgehend ein Gespräch mit ihm zur Klärung geführt. Der betreffende Mitarbeiter ist über jeden Schritt zu informieren.
  19. Wir weisen darauf hin, dass unsere Telefonanlage alle über diese geführten Gespräche mit dem Tages Datum, der Rufnummer, der Anrufzeit und der Gesprächsdauer personalisiert auf den jeweiligen Nutzer speichert. Da wir keine Kontrolle und kein Einverständniserklärung zur Datennutzung Ihres gegenüber einholen können, sind private Telefonate untersagt. 
  20. Ebenso sind private Mails von der Geschäfts email ebenso untersagt, da uns hierbei keine opt in Einverständniserklärung des privaten Kontaktes vorliegt.
  21. Erkenntnisse über den Handelsvertreter, die unter Verstoß gegen die Vereinbarung gewonnen wurden, dürfen nicht für personelle Maßnahmen genutzt werden.
  22. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden.

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